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Bei Demmerling Kanal- und Sanitärtechnik führen wir die Dichtheitsprüfung Ihres Hausanschlusses nach §61a LWG durch.
Ueberschrift Dichtheitspruefung
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Kanal-Untersuchung /
Dichtheitsprüfung

Dichtheitspruefung Text
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Für Hausanschlüsse von Neubauten und Häusern in Wasserschutzgebieten haben Eigentümer nach aktueller Gesetzgebung eine Dichtheitsprüfung nachzuweisen, um einstweilen festgestellte Mängel durch den Verschluss von Undichtigkeiten bzw. die fachgerechte Instandsetzung von Schäden abstellen zu können.

Nach den Vorgaben des §61a LWG bieten wir Ihnen bei Demmerling Kanal- und Sanitärtechnik eine dokumentierte Dichtheitsprüfung Ihres Hausanschlusses mit Wasser sowie die damit einhergehende sinnvolle Spülung und optische Inspektion der Hausanschlussleitung mittels Kanal-TV an.

Selbstverständlich besitzt unser Personal die hierfür vorgesehene Zertifikation und ist entsprechend auf der Landesliste NRW eingetragen.

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